ab 03.04.22:
Die Maskenpflicht für Gäste, Besucher und Mitarbeiter entfällt (außer im ÖPNV, in Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen sog. vulnerablen Einrichtungen
Die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2GPlus) entfallen.
Die Verpflichtung zur Erstellung von Schutz- und Hygienekonzepten entfällt.
Nach diesen Regeln könnten Unternehmer im Rahmen ihrer eigenen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen auch weiterhin z.B. das Tragen von Masken für Ihre Kunden und Mitarbeiter*innen festlegen.
Stand 24.05.22
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