Ein Klick auf das Logo öffnet die Startseite

.


Wohnungswechsel

 

Meldepflicht

Wenn Sie eine Wohnung in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Rieden am Forggensee oder Roßhaupten) beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche ab Bezug der Wohnung beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Dabei ist unbeachtlich, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Diese Meldepflicht besteht auch bei einem Umzug innerhalb der jeweiligen Gemeinde.

 

Anmeldung von Familien

Eine Familie mit derselben bisherigen und künftigen Wohnung melden sich gemeinsam an. Der Meldeschein wird von einem Meldepflichtigen unterschrieben.

 

Personen unter 16 Jahre

Meldet sich eine Person an, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muß die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter (in der Regel also durch die Eltern) erfolgen.

 

erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit, da wir den Wohnort und die Anschrift ändern müssen.

 

 

Unsere Ansprechpartner für Sie: