Ein Klick auf das Logo öffnet die Startseite

.


Welches Wahlverfahren ist für die Wahl des Bürgermeisters anzuwenden?

Es gilt das demokratische Prinzip einer geheimen, schriftlichen Wahl nach Mehrheitsprinzip.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (= absolute Mehrheit).

 

Gibt es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Haben mehr als zwei Personen im ersten Wahlgang die gleiche höchste Stimmenzahl erhalten, ist die Wahl zu wiederholen. Haben mehrere Personen im ersten Wahlgang die zweithöchste Stimmenzahl, entscheidet das Los, wer von ihnen in die Stichwahl kommt.

 

Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

 

 

Welches Wahlverfahren ist für die Wahl des Gemeinderats anzuwenden?

Es gilt auch hier das demokratische Prinzip einer geheimen, schriftlichen Wahl. Die Gemeinderäte werden nach den Grundsätzen eines verbesserten Verhältniswahlrechts gewählt.

Von einem verbesserten Verhältniswahlrecht spricht man, weil der Wähler die Möglichkeit hat, ganz gezielt Personen seines vertrauens auszuwählen und nicht nur eine bestimmte Liste wählt.