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Meldeauskunft

Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte (Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) zu erteilen.

Dazu wurde von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) in Zusammenarbeit mit der Bayer. Staatskanzlei eine Bürgerauskunft für diese "einfache Melderegisterauskunft" für Bayern eingerichtet. Sie finden diesen Service auch auf dem Internetportal der Bayer. Staatsregierung www.verwaltung.bayern.de (Bereich Services/Meldeauskunft).
 

>>> zur Bürgerauskunft der AKDB <<<

 

 

Kostenpflichtige Dienstleistung

Die Bürgerauskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter Bayerns (z.B. per Post oder persönlich), kostenpflichtig. Für jede Melderegisterauskunft einer Gemeinde fallen hierbei Kosten an. Falls eine Person mehrfach umgezogen ist fallen für jede Gemeinde, die dabei eine Melderegisterauskunft erteilt, die Kosten erneut an.

 
Eine Anfrage wird auch dann berechnet, wenn auf Basis Ihrer Eingaben keine Adressauskunft erteilt werden kann, weil

  • keine Person ermittelt werden konnte
  • mehrere Personen ermittelt wurden, womit keine eindeutige Identifizierung möglich war
  • die angefragte Person einer Auskunftserteilung über das Internet widersprochen hat

Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie hier...

 

 
 

 

Unsere Ansprechpartner für Sie: