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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Auszug in dem insbesondere strafrechtliche Verurteilungen ersichtlich sind.

 

Antragstellung

Sie können das Führungszeugnis bei der zuständigen Gemeinde - wenn Sie im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten wohnen ist die Verwaltungsgemeinschaft zuständig - ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragen.
 

Soweit das Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde dient, wird es unmittelbar an diese übersandt. Ihnen kann jedoch auf Verlangen als Antragssteller Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

Im Übrigen wird das Führungszeugnis direkt an Ihre Hauptwohnung geschickt.
 

Der Antrag muß grundsätzlich persönlich unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden.

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Bundesamtes für Justiz beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.

 

Gebühren

Für das Führungszeugnis fallen Gebühren in Höhe von 13,00 € an.

 

 

Unsere Ansprechpartner für Sie: