Wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie nachstend sehen, welche Unterlagen in der Regel zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind.
Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung ist grundsätzlich ein ausführliches Beratungsgespräch erforderlich.
Wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an uns, wenn die unten folgenden Voraussetzungen nicht auf Sie zutreffen oder noch Fragen offen bleiben.
Neben einem gültigen Personalausweis oder einem gültigen Reisepass benötigen Sie die folgenden Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:
Wenn mindestens ein Verlobter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns, damit wir in einem persönlichen Gespräch klären können, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung notwendig sind, da die Erfordernisse für die verschiedenen Länder zu unterschiedlich sind.
Die Anmeldung der Eheschließung (früher die sog. Aufgebotsbestellung) erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes.
Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten. Dieses Standesamt erhält vom zuständigen Wohnsitz-Standesamt die auf Ehehindernisse geprüften Unterlagen zugesandt. Sie können nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsstandesbeamten Ihren Heiratstermin vereinbaren. Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle neben den Anmeldegebühren weitere Gebühren anfallen.
Kann ein Verlobter aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen, ist von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt werden.
Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Anmeldung zur Eheschließung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig und muß daher bei der Planung Ihres Eheschließungstermins abgestimmt sein. Bedenken Sie bitte, dass insbesondere bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.
Die Verlobten können sich bei der Eheschließung oder erst später auf einen gemeinsamen Ehenamen festlegen.
Soweit Sie sich auf keinen gemeinsamen Namen einigen, ist die getrennte Namensführung möglich, d. h. jeder behält seinen bisher geführten Namen.
Bei getrennter Namensführung in der Ehe muss bei der Geburt eines Kindes dessen Name von den Eltern festgelegt werden; er gilt dann auch verbindlich für weitere Kinder.
Wird der Geburtsname oder der bisherige Familienname des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmt, kann der andere Ehepartner, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Es entsteht damit ein Doppelname (verbunden mit einem Bindestrich), der jedoch an Kinder nicht weitergegeben werden kann. Die Bildung des Doppelnamens kann jederzeit widerrufen werden.
Im übrigen verweisen wir auf die Informationen zur nachträglichen Namensbestimmung.
Wollen Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Eheschließung beim zuständigen Konsulat oder Standesamt des betreffenden Landes zu erkundigen, welche Unterlagen beim ausländischen Standesamt vorzulegen sind. Fragen Sie dabei bitte nach, ob Urkunden einer Legalisation oder einer Apostille bedürfen.
Wir können Ihnen lediglich sagen, welche Unterlagen für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind.
Lassen Sie Ihre ausländische Eheurkunde möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren, zum Beweis, dass die Urkunde echt ist. In vielen Fälle reicht eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Standesamt.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Eheurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab oder beantragen die Beurkundung der Eheschließung im Eheregister in der Regel bei Ihrem Wohnsitzstandesamt.
Standesamt Roßhaupten
Hauptstraße 10
D-87672 Roßhaupten
Tel. 08367/91214-0
Fax 08367/1267
Urkunden und sonstige Schriftstücke, die in einer fremden Sprache abgefaßt sind, bedürfen der Übersetzung in die deutsche Sprache. Diese Übersetzung muß von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefertigt sein. Eine Liste zugelassener Übersetzer finden Sie auf den Internetseiten des Bayer. Staatsministeriums der Justiz oder bundesweit unter http://www.justiz-dolmetscher.de/ (ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit!)
Die Broschüre "Wir heiraten" erhalten Sie kostenlos im Internetangebot der Bayer. Staatsregierung...