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Beglaubigung von Dokumenten
Zur Beglaubigung eines Dokuments muß das Original immer in deutscher Sprache vorliegen.
Ausnahmen
Dabei können jedoch nicht alle Dokumente beglaubigt werden. Die folgenden Schriftstücke sind von einer Beglaubigung ausgeschlossen:
- Geburts-, Heirats- und Sterbekunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)
- Fahrzeug- und Führerschein (zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle)
- Lohnsteuerkarten
- Führungszeugnis (zuständig ist das Bundeszentralregister)
- Verträge (zuständig sind die Notare)
- Handelsregisterauszug (zuständig ist das Amtsgericht)
- Apostille / Überbeglaubigung (zuständig ist das Landratsamt Ostallgäu)
Die Beglaubigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses ist dagegen möglich.
Gebühren
Für die Beglaubigung eines Dokuments wird eine Gebühr in Höhe von 0,75 € je angefangene Seite, mindestens jedoch 5,00 € erhoben.
Beglaubigung von Unterschriften
Die zu beglaubigende Unterschrift muß in jedem Fall vor dem zuständigen Bediensteten vollzogen werden. Zudem bitten wir um Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.
Ausnahmen
Auch hier können nicht alle Unterschriften beglaubigt werden:
- Unterschriften auf Verträgen und Erklärungen. Solche Beglaubigungen sind von einem Notariat vorzunehmen.
- Schriftstücke, die in einer fremden Sprache verfasst worden sind, es sei denn, sie wurden von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher in deutscher Sprache übersetzt
- Blankounterschriften
Gebühren
Für die Beglaubigung einer Unterschrift wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 € erhoben.