Ihre Stimme abgeben ("aktives Wahlrecht") dürfen bei den Gemeindewahlen (Bürgermeister und Gemeindratsmitglieder) und bei den Landkreiswahlen (Landrat und Kreisräte) alle Unionsbürger, also alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, wenn sie